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   BVerwG, 19.01.1990 - 8 B 2.90   

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https://dejure.org/1990,13246
BVerwG, 19.01.1990 - 8 B 2.90 (https://dejure.org/1990,13246)
BVerwG, Entscheidung vom 19.01.1990 - 8 B 2.90 (https://dejure.org/1990,13246)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Januar 1990 - 8 B 2.90 (https://dejure.org/1990,13246)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 21.11.1986 - 8 C 71.84

    Steuerbegünstigte Mietwohnung - Umwandlung in eine Kauferbbaurechtswohnung -

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1990 - 8 B 2.90
    Um den Widerruf zu vermeiden, muß der Eigentümer einer als steuerbegünstigt anerkannten Mietwohnung mit allen ihm zumutbaren Maßnahmen sicherstellen, daß der Mieter der Wohnung diese in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften über deren Benutzung und zulässige Wohnfläche nutzt (vgl. Urteile vom 23. März 1984 - BVerwG 8 C 168.81 - Buchholz 454.4 § 82 II. WoBauG Nr. 38 S. 21 und vom 21. November 1986 - BVerwG 8 C 71.84 - Buchholz 454.4 § 83 II. WoBauG Nr. 20 S. 29 ).

    Nur ein vorübergehender Rechtsverstoß des Mieters, mit dem der Eigentümer nach den gegebenen Verhältnissen und dem gewöhnlichen Lauf der Dinge nicht zu rechnen brauchte, führt dann nicht zum Widerruf der Anerkennung, wenn der Eigentümer den Verstoß sobald wie möglich beendet (vgl. Urteile vom 23. März 1984, a.a.O. S. 27 und vom 21. November 1986, a.a.O. S. 34).

  • BVerwG, 01.10.1986 - 8 C 29.84

    Wohnungsrecht - Wohnberechtigungsschein - Berufsausbildung - Studentische

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1990 - 8 B 2.90
    Für die Zuerkennung von Mehrfläche aus beruflichen Gründen ist dementsprechend erforderlich, daß in der Wohnung tatsächlich ein entsprechender Raum vorhanden ist, der nur zu den angegebenen beruflichen Zwecken benutzt wird (vgl. Urteil vom 1. Oktober 1986 - BVerwG 8 C 29.84 - Buchholz 454.32 § 5 WoBindG 1974 Nr. 2 S. 8 m.weit.Nachw.).

    Namentlich sind Arbeitszimmer und dergleichen nur dann als beruflich veranlaßt anzuerkennen, wenn sie nicht zugleich auch dem Wohnen dienen (vgl. Urteil vom 1. Oktober 1986, a.a.O.).

  • BVerwG, 23.03.1984 - 8 C 168.81

    Steuerbegünstigte Wohnung - Widerruf der Anerkennung - Mietwohnung - Gewerbliche

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1990 - 8 B 2.90
    Um den Widerruf zu vermeiden, muß der Eigentümer einer als steuerbegünstigt anerkannten Mietwohnung mit allen ihm zumutbaren Maßnahmen sicherstellen, daß der Mieter der Wohnung diese in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften über deren Benutzung und zulässige Wohnfläche nutzt (vgl. Urteile vom 23. März 1984 - BVerwG 8 C 168.81 - Buchholz 454.4 § 82 II. WoBauG Nr. 38 S. 21 und vom 21. November 1986 - BVerwG 8 C 71.84 - Buchholz 454.4 § 83 II. WoBauG Nr. 20 S. 29 ).

    Nur ein vorübergehender Rechtsverstoß des Mieters, mit dem der Eigentümer nach den gegebenen Verhältnissen und dem gewöhnlichen Lauf der Dinge nicht zu rechnen brauchte, führt dann nicht zum Widerruf der Anerkennung, wenn der Eigentümer den Verstoß sobald wie möglich beendet (vgl. Urteile vom 23. März 1984, a.a.O. S. 27 und vom 21. November 1986, a.a.O. S. 34).

  • BGH, 26.06.1974 - VIII ZR 43/73

    Vorliegen eines vertragswidrigen Gebrauchs und einer Eigentumsbeeinträchtigung

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1990 - 8 B 2.90
    Daß der Eigentümer (Vermieter) die Beseitigung der vom Vermieter eigenmächtig unter Verstoß gegen den Mietvertrag vorgenommenen baulichen Veränderung verlangen kann, um den Widerruf der Anerkennung als steuerbegünstigte Wohnung abzuwenden, ist nicht zweifelhaft (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 1974 - VIII ZR 43/73 - NJW 1974, 1463 f. = MDR 1974, 1014).
  • BVerwG, 11.02.1988 - 1 B 136.87

    Innerstaatliche Fluchtalternative - Abschiebungsandrohung - Neue maßgebliche

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1990 - 8 B 2.90
    Damit erledigen sich zugleich die mit der Beschwerde erhobenen Aufklärungsrügen, die im übrigen schon deshalb die Zulassung der Revision nicht zu rechtfertigen vermögen, weil der Verwaltungsgerichtshof nach seiner für den Umfang der ihm obliegenden Sachaufklärungspflicht maßgeblichen materiell-rechtlichen Rechtsauffassung (vgl. u.a. Beschluß vom 11. Februar 1988 - BVerwG 1 B 136.87 - Buchholz 402.24 § 13 AuslG Nr. 9 S. 1 ) keinen Anlaß hatte, den Sachverhalt in der mit der Beschwerde angeführten Weise weiter aufzuklären.
  • BVerwG, 26.08.1981 - 8 C 47.80

    Anerkennung der Steuerbegünstigung - Wohnungsbauförderung - Selbstständige

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1990 - 8 B 2.90
    Ein besonderes berufliches Bedürfnis an der Überschreitung der Wohnflächengrenze besteht jedoch nur, wenn die Mehrfläche ausschließlich zu beruflichen Zwecken und nicht auch zum Wohnen benötigt wird (vgl. Urteil vom 26. August 1981 - BVerwG 8 C 47.80 - Buchholz 454.4 § 83 II. WoBauG Nr. 15 S. 1 ).
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